NEU ab 01.01.2023
Wir werden NEU ab 1.1.2023 in der Lage sein, unsere Behandlungen über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse direkt abrechnen zu können.
Voraussetzungen sind eine vom Arzt korrekt ausgefüllte Verordnung sowie die Zugehörigkeit der entsprechenden zur Abrechnung berechtigten Behandlungsgruppe.
Weitere Informationen wollen Sie bitte unserer Patienten-Information entnehmen.